Tir VergabenachprüfungsG 2002: (Nachprüfung im Rahmen der Vergabe von Aufträgen durch das Land Tir, die Gemeinden und die Gemeindeverbände in Tir sowie durch die landesgesetzlich eingerichteten Selbstverwaltungskörperschaften; Nachprüfungsbehörde UVS; Verhandlungspflicht; Verhandlungsdurchführung, keine; Ausnahmefall, keiner)