BundesvergabeG 2002: § 162 Abs 3 (Bundesvergabeamt, Zuständigkeit; Feststellungsantrag nach Zuschlagserteilung; Zuschlagserteilung nach behauptetem Rechtsverstoß)
§ 168 Abs 3 (Unzulässigkeit eines Feststellungsantrages; Möglichkeit der Geltendmachung in Nachprüfungsverfahren; ebenso bei anhängigem Nachprüfungsverfahren oder Beschwerdeverfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes)