StVO: § 35 (Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen; Entfernungsauftrag für unzulässig aufgestellte Verkehrszeichen)
§ 98 Abs 1 (besondere Rechte und Pflichten des Straßenerhalters; Parteistellung in Verwaltungsverfahren; Beschwerderecht vor VwGH, keines)