StVO: § 89a Abs 7 und 7a (Entfernung von Hindernissen, Kostenvorschreibung; PKW-Abstellung 2,5 m vor nicht durch Lichtzeichen geregelten Schutzweg; Verkehrsbehinderung durch Sichtbehinderung)
VwGH 2004/02/0121, 21. 10. 2005
Die bel Beh konnte auf Grund der näheren Umstände (der PKW des Bf war vor dessen Entfernung „rund 2,5 m“ vor einem - nicht durch Lichtzeichen geregelten - Schutzweg im 1. Wiener Gemeindebezirk abgestellt) zum Zeitpunkt der Entfernung, 18.45 Uhr, gestützt auf die allgemeine Lebenserfahrung von einer durch eine Sichtbehinderung auf den Schutzweg bzw auf die Fahrbahn ausgehenden und zu besorgenden Verkehrsbeeinträchtigung durch das abgestellte Fahrzeug ausgehen, ohne dass es noch der Durchführung eines Ortsaugenscheins oder einer Stellprobe bedurft hätte.