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VwGH 2004/06/0185, 20. 10. 2005 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 2007/58ZfV 2007, 64 Heft 1 v. 1.3.2007

GehG 1956 idF BGBl 1992/314: § 21 Abs 1 Z 3 (Auslandsaufenthaltszuschuss gebührt dem Beamten, solange er seinen Dienstort im Ausland hat und dort wohnen muss, auf Antrag, wenn ihm durch den Aufenthalt im Ausland besondere Kosten entstanden sind)

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