MRK: Art 6 Abs 3 lit d (Waffengleichheit im Strafverfahren; Ladung von Entlastungszeugen; kein absolutes Recht; Beurteilung, ob Entlastungszeuge wesentlich ist, obliegt na-tionalen Gerichten)
Disziplinarstatut: § 1 Abs 1 (Disziplinarvergehen, wenn Rechtsanwalt durch sein Verhalten Ehre oder Ansehen des Standes beeinträchtigt)