RAO: § 10 Abs 1 (Untersagung jeglicher Art der Doppelvertretung; hier: eine als Mitglied des Publikumsrates des ORF tätige Rechtsanwältin vertritt Mandanten gegen den ORF)
§ 23 Abs 1 (Überwachungs- und Aufsichtsrecht der Rechtsanwaltskammer)
RAO: § 10 Abs 1 (Untersagung jeglicher Art der Doppelvertretung; hier: eine als Mitglied des Publikumsrates des ORF tätige Rechtsanwältin vertritt Mandanten gegen den ORF)
§ 23 Abs 1 (Überwachungs- und Aufsichtsrecht der Rechtsanwaltskammer)