Vlbg RPG: § 8 Abs 2 (Planauflage der Änderung eines FlWPl, Entfall; betroffene Gemeinden, Regionalplanungsgemeinschaften und Grundeigentümer nachweislich in Kenntnis gesetzt und Möglichkeit zur Stellungnahme)
§ 14 Abs 2 (Kerngebiet, Kriterien; Beschränkung auf gewachsene Ortskerne)