ABGB: § 143 Abs 1 (Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern und Großeltern, soweit der Unterhaltsberechtigte nicht selbsterhaltungsfähig ist und seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht gröblich vernachlässigt hat; Begriff; Vorfahren mit unzureichender Altersversorgung oder ungedeckten Pflegekosten; Pflegeheimaufenthalt; angemessener Unterhalt in Höhe von 22 % der Bemessungsgrundlage des unterhaltspflichtigen Kindes)