ABGB: § 143 Abs 1 (Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern und Großeltern, soweit der Unterhaltsberechtigte nicht selbsterhaltungsfähig ist und seine Unterhaltspflicht gegenüber den Kindern nicht gröblich vernachlässigt hat, Begriff „gröblich“; Pflegeheimaufenthalt)
VwGH 02.05.2005, 2002/10/0177