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VwGH 02.05.2005, 2001/10/0230 (Zivil- und Strafrechtswesen)

JudikaturZivil- und StrafrechtswesenZfV 2006/1800ZfV 2006, 965 Heft 6 v. 3.1.2007

ABGB: § 1438 (Aufrechnung, Erfordernisse)

§ 1439 Abs 2 (Verweisung auf Besonderheiten der Konkurs-ordnung)

KO: § 19 Abs 1 (im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits aufrechenbare Forderungen brauchen im Konkurs nicht geltend gemacht zu werden; Aufrechnungserklärung gegenüber dem Masseverwalter, formfrei, empfangsbedürftig; Aufrechenbarkeit einer zumindest bedingten Forderung, bloße Anwartschaft nicht ausreichend)

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