VVG: § 4 Abs 2 (Ersatzvornahme; Androhung der Ersatzvornahme, ungenützter Ablauf der Paritionsfrist; Vorschreibung der Kostenvorauszahlung dem Eigentümer gegenüber; Eigentümerwechsel nach Ablauf der Paritionsfrist nicht maßgeblich, früherer Eigentümer bleibt zahlungsverpflichtet)
VwGH 20.09.2005, 2003/05/0052, 0053