VVG: § 5 (Verpflichtung zu Duldung, Unterlassung oder unvertretbarer Handlung; Geldstrafe oder Haft; Auftrag zur Vorlage eines Bauentwurfes über Errichtung einer Haus-kanalanlage keine unvertretbare Leistung)
Stmk KanalG 1988: § 6 (Verpflichtung zur Errichtung und zum Anschluss einer Hauskanalanlage; Bescheid; einschließlich Auftrag zur Vorlage eines Bauentwurfes; keine unvertretbare Leistung, Vollstreckung nicht nach § 5 VVG)