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VwGH 01.09.2005, 2005/20/0289 (Verwaltungsverfahren)

JudikaturVerwaltungsverfahrenZfV 2006/1788ZfV 2006, 959 Heft 6 v. 3.1.2007

AVG: § 71 Abs 2 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, ua Versäumung einer Frist, Erfordernis einer wirksamen Zustellung; Fristenlauf, Einbringung binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses oder nach dem Zeitpunkt, in dem die Partei von der Zulässigkeit der Berufung Kenntnis erlangt hat)

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