AVG: § 66 Abs.4 (entschiedene Sache; Zurückweisung; Entscheidung der Asylbehörde; Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit der Abschiebung; Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes; Grenzen der Rechtskraft; wirtschaftliche Lage im Kosovo)
VwGH 30.06.2005, 2005/18/0197