AVG: § 8 (Beteiligte, Parteien; Rechtsnachfolge in die Parteistellung des Antragstellers im naturschutzbehördlichen Bewilligungsverfahren)
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Bgld Naturschutz- und LandschaftspflegeG 1990: § 50 Abs 2 (Bewilligungsantrag; Verpflichtung zur Glaubhaftmachung des Eigentums am betroffenen Grundstück, ansonsten schriftlicher Nachweis der Zustimmung des Eigentümers; Wechsel des Eigentümers während des Verfahrens bewirkt für sich allein keine Nachfolge in die Parteistellung des Antragstellers; Anzeige des Wechsels der Partei erforderlich)