AVG: § 8 (Beteiligte, Parteien; Rechte oder rechtliche Interessen maßgebend, nicht nur wirtschaftlicher Reflex; keine Parteistellung des Mitbewerbers im Verfahren zur Überprüfung von Versorgungsauflagen nach dem TelekommunikationsG 2003)
VwGH 19.10.2004, 2004/03/0142