AVG: § 13 Abs 3 (Anbringen, Zweifel über den Inhalt, Verbesserungsauftrag)
TKG 2003: § 18 Abs 3 (Anrufung der Regulierungsbehörde bei Nichtzustandekommen einer Vereinbarung zur vertragsersetzenden Entscheidung auf „Nachfrage“ durch einen Beteiligten, formfreie Willenserklärung, „Ermittlungsverfahren bei Unklarheit eines Eventualantrages“)