WG 2001 idF BGBl I 2003/137: § 26 Abs 1 und 2 (Befreiung und Aufschub; besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen; hier: 19jähriger kann Landwirtschaftsbetrieb führen)
VwGH 29.09.2005, 2005/11/0014
Mit B des BMLV vom 8. 5. 2003 wurde der 1983 geborene Bf von der Verpflichtung zur Leistung des Grundwehrdienstes aus besonders rücksichtswürdigen wirtschaftlichen und familiären Gründen befreit. Begründend wurde, auf das Wesentliche zusammengefasst, festgestellt, der Bf sei im Landwirtschaftsbetrieb, den er von seiner Mutter gepachtet habe, unabkömmlich. Die Erwerbsfähigkeit des Vaters des Bf sei zu 80 % und die der Mutter zu 40 % gemindert.