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VwGH 29.09.2005, 2003/11/0026 (Militärwesen)

JudikaturMilitärwesenZfV 2006/1636ZfV 2006, 895 Heft 6 v. 3.1.2007

WG 2001 idF BGBl I 2002/103: § 26 Abs 1 Z 2 (Befreiung und Aufschub; auf ihren Antrag, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern; nur eigene wirtschaftliche Interessen des Wehrpflichtigen; hier: wirtschaftliche Schwierigkeiten selbst geschaffen; Harmonisierungspflicht)

VwGH 29.09.2005, 2003/11/0026, 0034

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