WG 2001 idF BGBl I 2002/103: § 26 Abs 1 Z 2 (Befreiung und Aufschub; auf ihren Antrag, wenn und solange es besonders rücksichtswürdige wirtschaftliche oder familiäre Interessen erfordern; nur eigene wirtschaftliche Interessen des Wehrpflichtigen; hier: wirtschaftliche Schwierigkeiten selbst geschaffen; Harmonisierungspflicht)
VwGH 29.09.2005, 2003/11/0026, 0034