NÖ KAG: § 4 Abs 3 lit b (Voraussetzungen eines Antrages auf Bewilligung zur Errichtung einer Krankenanstalt; Vorlage eines Finanzierungsplanes; Absichtserklärungen hinsichtlich Finanzierungszusagen oder Ähnliches sind nicht ausreichend)
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§ 4 Abs 4 (Setzen einer Verbesserungsfrist, die nicht kürzer als zwei Monate zu bemessen ist, wenn Angaben oder Nachweise fehlen)