Wr KAG 1987 idF LGBl 1989/40: § 52 Abs 1 (Zahlungspflicht von Patienten öffentlicher Krankenanstalten; im KAG ist keine Verjährung des Anspruches auf Pflegegebühren vorgesehen; hier: Entgegenhalten eines privatrechtlichen Schadenersatzanspruches)
Wr KAG 1987 idF LGBl 1989/40: § 52 Abs 1 (Zahlungspflicht von Patienten öffentlicher Krankenanstalten; im KAG ist keine Verjährung des Anspruches auf Pflegegebühren vorgesehen; hier: Entgegenhalten eines privatrechtlichen Schadenersatzanspruches)