Vlbg GVG: § 4 Abs 1 lit a (Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Eigentumsübertragung, Genehmigungspflicht)
§ 5 Abs 1 lit a (wie oben; Genehmigungsvoraussetzungen, unter anderem Selbstbewirtschaftung; absolute Voraussetzung, keine; kein Widerspruch zur Erhaltung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden mittleren und kleinen landwirtschaftlichen Grundbesitzes)