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VwGH 11.08.2005, 2003/02/0157 (Grundverkehrsrecht)

JudikaturGrundverkehrsrechtZfV 2006/1616ZfV 2006, 888 Heft 6 v. 3.1.2007

Tir GVG: § 11 Abs 2 (Rechtserwerb an unbebauten Grundstücken; erforderliche Erklärung des Rechtserwerbers betreffend Unterlassung der Schaffung von Freizeitwohnsitz und der fristgemäßen Bebauung; auch bei Erwerb von Miteigentumsanteilen)

VwGH 11.08.2005, 2003/02/0157, 0158

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