GewO 1994: § 74 Abs 2 Z 1 (Betriebsanlage, Genehmigung, Voraussetzungen; Interessensschutz; Nachbarn, Vereinbarkeit der Errichtung des Projektes mit Nutzungsrechten an
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Betriebsliegenschaft; Prüfung, keine; behauptete Unmöglichmachung der Nutzung durch beantragten Betriebsausbau)