GewO 1994: § 46 Abs 1, 2 (weitere Betriebsstätten; Gewerbeausübung auf Grund Gewerbeberechtigung; Anzeige, bloßer Mitteilungscharakter, rechtsbegründende Wirkung; keine; Bindung der Behörde an Gewerbeschein)
B-VG: Art 10 Abs 1 Z 8 (Kompetenzbestimmung Bund - Länder; Besonderes, Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie; „Halten von erlaubten Spielen“)