GewO 1994: § § 1 Abs 1 (Geltungsbereich)
§ 46 Abs 1, 2 (Weitere Betriebsstätten; Gewerbeausübung auf Grund Gewerbeberechtigung; Anzeige; keine Zurückweisung mit Begründung Tätigkeit fiele nicht in Geltungsbereich der GewO)
§ 340 (Anmeldungsverfahren; Eintragung in Gewerberegister; Bindung bis zu allfälligem Löschungsbescheid)