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VwGH 25.02.2004, 2002/04/0069 (Gewerberecht)

JudikaturGewerberechtZfV 2006/1602ZfV 2006, 885 Heft 6 v. 3.1.2007

GewO 1994: § 1 Abs 4 zweiter Satz (Geltungsbereich; Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit; Gleichhaltung der Ausübung)

§ 366 Abs 1 Z 1 (Strafbestimmungen; Gewerbeausübung ohne Berechtigung; Ausüben durch Anbieten; grenzüberschreitender Bezug, keiner; Verletzung gemeinschaftlich geschützter Dienstleistungsfreiheit, keine)

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