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VwGH 09.06.2005, 2005/21/0028 (Fremdenpolizei)

JudikaturFremdenpolizeiZfV 2006/1589ZfV 2006, 882 Heft 6 v. 3.1.2007

FrG 1997: § 44 (Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes; „Scheinehe“; behauptete falsche Zeugenaussage; keine maßgebliche Veränderung der Verhältnisse)

VwGH 09.06.2005, 2005/21/0028

Der Bf macht zusammengefasst geltend, dass die Aussagen seiner früheren Ehefrau über das Bestehen einer Scheinehe, auf die das Aufenthaltsverbot vom 23. 2. 2004 gestützt war, falsch gewesen seien. Selbst wenn man von der behaupteten falschen Zeugenaussage im Aufenthaltsverbotsverfahren ausginge, so wäre dies ein Umstand, der schon bei Erlassung des Aufenthaltsverbotes vorgelegen wäre (vgl dazu auch den Wiederaufnahmegrund des § 69 Abs 1 Z 1 AVG). Ein solcher Umstand stellt daher, auch wenn er der Beh im Aufenthaltsverbotsverfahren noch nicht bekannt war, keine iSd Vorgesagten maßgebliche Veränderung der Verhältnisse dar, die zu einer Aufhebung des Aufenthaltsverbotes nach § 44 FrG führen können (VwGH 8. 7. 2004, 2003/21/0129). Der Einwand des Bf, seine Ehe sei keine Scheinehe gewesen, stellt daher kein taugliches Vorbringen für eine positive Erledigung seines Antrages nach § 44 FrG dar (vgl zu einem ähnlichen Vorbringen auch VwGH 28. 1. 2003, 2002/18/0146).

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