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VwGH 09.06.2005, 2005/21/0057 (Fremdenpolizei)

JudikaturFremdenpolizeiZfV 2006/1590ZfV 2006, 882 Heft 6 v. 3.1.2007

FrG: § 48 Abs.3 (Aufenthaltsverbot; Durchsetzungsauftrag; Erforderlichkeit der sofortigen Ausreise; Begründungserfordernis; „Scheinehe“ nicht ausreichend)

VwGH 09.06.2005, 2005/21/0057

Der angef B enthält keine Begründung, inwieweit die sofortige Ausreise des Bf nach § 48 Abs 3 FrG geboten sein soll. Mit dem Hinweis auf die „Scheinehe“ wird dem Begründungserfordernis in Bezug auf die Versagung eines Durchsetzungsaufschubes in keiner Weise Genüge getan. Überlegungen, die schon bei der Entscheidung über die Verhängung eines Aufenthaltsverbotes anzustellen sind, vermögen die Begründung für die Versagung eines Durchsetzungsaufschubes nicht zu ersetzen (VwGH 16. 6. 2000, 2000/21/0064).

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