FrG 1997: § 10 Abs 4 (Versagung einer Erstniederlassungsbewilligung; ausnahmsweise Inlandsantragstellung; „besonders berücksichtigungswürdiger Fall, humanitäre Gründe; Asylwerber; unzulässige Abschiebung; Aufenthaltsberechtigung, befristete; kein Einreise oder Aufenthaltstitel erforderlich)
§ 14 Abs 2 (ebenso)