FrG 1997: § 36 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; Gefährlichkeit der Suchtgiftkriminalität; Prognose; Drogentherapie; Psychotherapie; „Rehabilitationsphase“)
VwGH 09.06.2005, 2002/21/0098
Der Bf bestreitet nicht seine von der bel Beh festgestellte Verurteilung, weshalb die Ansicht der bel Beh, dass der Tatbestand des § 36 Abs 2 Z 1 (zweiter Fall) FrG erfüllt sei, nicht zu beanstanden ist. Angesichts der Gefährlichkeit der Suchtgiftkriminalität hegt der VwGH auch keine Bedenken gegen die weitere Beurteilung der bel Beh, dass die in § 36 Abs 1 FrG umschriebene Prognose gegen den Bf zu treffen sei. Die Beschw bringt vor, dass der Bf seit zwei Jahren drogenfrei sei, sich seit seiner Haftentlassung in Drogentherapie befinde und die begonnene Psychotherapie abgeschlossen habe, allerdings weiter Einzeltherapiestunden besuche. Damit nimmt die Beschw Bezug auf die mit der Berufung vorgelegte Stellungnahme des Vereines Zebra vom 1. 3. 2001. In dieser wird bestätigt, dass sich der Bf in einer „Rehabilitationsphase“ befinde, beschlossen habe, sich „nie mehr in irgendeiner Weise mit Drogen einzulassen“,und keinen Rückfall gehabt habe. Diese Bestätigung einer Psychotherapeutin über eine noch andauernde Therapie ist jedoch nicht geeignet, eine Heilung des Bf von seiner Suchtmittelabhängig-