VfGG: § 18 (Beschwerde, Mängelverbesserung; keine Nachholung der Beschlussfassung des Gemeindesrates nach Ablauf der Beschwerdefrist)
§ 19 Abs 3 Z 2 lit e (Beschwerde, Legitimation keine; keine Beschlussfassung des nach der Stmk Gemeindeordnung zuständigen Gemeinderates innerhalb der Beschwerdefrist)