VfGG: § 19 Abs 3 Z 2 lit e (Beschwerde, Legitimation keine; keine Beschlussfassung des vertretungsbefugten Organs einer Gemeindeunternehmung innerhalb der Beschwerdefrist; Stadtwerke Feldkirch, kein Fall der laufenden Geschäfte)
ABGB: § 867 (Rechts- und Handlungsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts, Gemeinden; Maßgeblichkeit der Statuten)