Slbg ROG 1998: § 17a Abs 2 (Ausmaß der Baulandausweisung; nach dem Bedarf in der Gemeinde für die nächsten zehn Jahre; Rückwidmung von Bauland in Grünland; Beurteilung vor dem Hintergrund des jeweiligen Raumordnungsgesetzes; zur Anpassung des Flächenwidmungsplanes an das Raumordnungsgesetz zulässig; Auswahl, Beachtung des Gleichheitssatzes, Berücksichtigung des Eigenbedarfs der Grundeigentümer)