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VwGH 7. 7. 2005, 2004/07/0178 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2006/1416ZfV 2006, 771 Heft 5 v. 2.11.2006

WRG 1959: § 138 Abs 1 lit a (Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes; eigenmächtige Neuerung ist nicht gegeben, wenn ein Fall des § 33g Abs 1 WRG vorliegt)

WRG 1959 idF BGBl I 109/2001: § 33g Abs 1 (Entfall der Bewilligungspflicht; Voraussetzungen; hier: nähere Ausführungen zu den Voraussetzungen)

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