WRG 1959: § 138 Abs 1 lit a (Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes; zwei Voraussetzungen für wasserpolizeilichen Auftrag: eigenmächtige Neuerung und Verlangen eines Betroffenen nach deren Beseitigung oder ein öffentliches Interesse an der Beseitigung; hohe Wahrscheinlichkeit des Eintrittes einer Beeinträchtigung öffentlicher Interessen nötig)
VwGH 07.07.2005, 2004/07/0157