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VwGH 2. 6. 2005, 2004/07/0064 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2006/1414ZfV 2006, 770 Heft 5 v. 2.11.2006

WRG 1959: § 102 Abs 1 lit b (Parteien; unter anderem diejenigen, die zu einer Leistung, Duldung oder Unterlassung verpflichtet werden sollen oder deren Rechte (§ 12 Abs 2) sonst berührt werden; diese eingeschränkte Parteistellung ist auch bestimmend für die „Sache“ im Berufungsverfahren; daher auch eingeschränkte Prüfungsbefugnis der Berufungsbehörde; kein Aufgreifen öffentlicher Interessen von Amts wegen)

VwGH 02.06.2005, 2004/07/0064

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