ZustG: § 7 (Heilung von Zustellmängeln, tatsächliches Zukommen des Poststückes)
§ 17 Abs 2 (Hinterlassen einer Verständigung über Hinterlegung des Poststückes)
§ 17 Abs 3 (Zustellung durch Hinterlegung, Unwirksamkeit der Zustellung, nicht rechtzeitige Kenntnis vom Zustellvorgang wegen Abwesenheit, Wirksamkeit der Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag; Zweifel an Richtigkeit der Beurkundung durch Zusteller, Ermittlungspflicht)