AVG: § 9 (Rechts- und Handlungsfähigkeit, „Besitzgemeinschaft“ von Liegenschaftseigentümern und Miteigentümern einer Eigenjagd ohne Rechtspersönlichkeit nach dem Steiermärkischen JagdG 1986; ein an eine solche „Besitzgemeinschaft“ gerichteter Bescheid geht ins Leere)
VwGH 31.01.2005, 2003/03/0224