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VwGH 30. 6. 2005, 2002/20/0417, 0418 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2006/1390ZfV 2006, 761 Heft 5 v. 2.11.2006

EGVG: Art II Abs 2 lit D Z 43a (Anwendung des AVG auf Unabhängigem Bundesasylsenatsverfahren, Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung iSd § 67d AVG, wenn Sachverhalt aus Aktenlage in Verbindung mit Berufung geklärt; ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren und schlüssige Beweiswürdigung der Erstbehörde, keine neuen Sachverhaltsbehauptungen in der Berufung, keine neuen Ermittlungen durch Unabhängige Bundesasylsenatsverfahren, Verhandlungspflicht bei Abgehen von der erstinstanz- lichen Beweiswürdigung)

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