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VwGH 22. 11. 2004, 2002/10/0153 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2006/1389ZfV 2006, 760 Heft 5 v. 2.11.2006

AVG: § 73 Abs 2 idF BGBl I 1998/158 (Geltendmachung der Entscheidungspflicht, Devolution bei überwiegendem Verschulden der säumigen Behörde; liegt kein Verschulden der Partei vor, kommt es für das Verschulden der Behörde

Seite 760


auf die zweckentsprechende und zügige Verfahrensführung und das allfällige Vorliegen unüberwindlicher, einer zeitgerechten Entscheidung entgegenstehender Hindernisse an; Apothekenkonzessionsverfahren, Dauer 3 Jahre vor Erstbehörde)

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