Tir VergabeG 1998: §§ 19, 20 (Nachprüfungsentscheidung vor und nach Zuschlagserteilung; Zuständigkeit des UVS; Auswahlentscheidung als Best- und Billigstbieter, Zuständigkeit, keine)
VwGH 17.11.2004, 2002/04/0176
Das im Beschwerdefall auf die Auswahl der mitbet Partei als Best-und Billigstbieterin gerichtete Begehren ist deshalb verfehlt, da dem UVS nach dem Gesetz lediglich die Befugnisse zukommen, vor Zuschlagserteilung eine im Zuge des Vergabeverfahrens ergangene Entscheidung eines Auftraggebers für nichtig zu erklären (§ 19 Abs 1 Tir VergabeG 1998) bzw nach Zuschlagserteilung festzustellen, ob der behauptete Rechtsverstoß vorliegt oder nicht (§ 20 Tir VergabeG 1998). Dem UVS kommt als VergabekontrollBeh jedoch nicht die Befugnis zu, an Stelle des öff Auftraggebers die Auswahl des Best- bzw Billigstbieters vorzunehmen.