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VwGH 18. 5. 2004, 2004/10/0060 (URHEBERRECHT)

JudikaturURHEBERRECHTZfV 2006/1319ZfV 2006, 744 Heft 5 v. 2.11.2006

VerwertungsgesellschaftenG: § 4 Abs 1 (Genehmigung zum Betrieb einer Verwertungsgesellschaft; Widerruf bei nicht ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung trotz vorheriger Mahnung; Mahnung ist kein Bescheid)

§ 5 Abs 2 (Staatskommissär)

§ 5 Abs 3 (Verpflichtungen der Verwertungsgesellschaft zur Auskunftserteilung an den Staatskommissär und zur Einsichtgewährung; Aufforderung der Aufsichtsbehörde, diesen Verpflichtungen zu entsprechen, kein Bescheid)

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