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VwGH 14. 6. 2005, 2005/02/0047 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2006/1307ZfV 2006, 741 Heft 5 v. 2.11.2006

StVO: § 54 Abs 2 (Zusatztafeln, Angaben und Zeichen, Erfordernis der leichten Verständlichkeit; keine bei möglicher „mehrfacher Deutung“)

VwGH 14.06.2005, 2005/02/0047

Aus dem im Verwaltungsakt erliegenden Lichtbild ergibt sich, dass unter dem Vorschriftszeichen gem § 52 lit a Z 13b StVO („Halten und Parken verboten“) auf einer Zusatztafel folgender Text angebracht war:

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