StVO: § 52 Z 10a (Vorschriftszeichen, Geschwindigkeitsbeschränkung; ausreichende Ortsangabe)
VwGH 14.06.2005, 2005/02/0042
Bei dem Text der V der BH Deutschlandsberg vom 9. 11. 2001, mit welcher anlässlich Bauarbeiten eine Verkehrsbeschränkung erlassen wurde („Geschwindigkeitsbeschränkung beidseitig von 70 km für beide Fahrtrichtungen im Bereich von 150 m vor dem (jeweiligen) Baustellenbeginn.“) kann im Lichte VfGH 23. 9. 2003, V 64/02 = ZfVB 2004/1190, 1207, von einer von der bel Beh zur Begründung des angef B herangezogenen „Ungenauigkeit der Verkehrsbeschränkung“ keine Rede sein. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.