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VwGH 14. 6. 2005, 2004/02/0379 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2006/1303ZfV 2006, 740 Heft 5 v. 2.11.2006

StVO: § 45 Abs 2 (Ausnahme in Einzelfällen; Fahrverbot für Lastkraftwagen; Prüfung, strenger Maßstab; fehlende konkrete Feststellungen in Hinsicht auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Auswirkungen)

VwGH 14.06.2005, 2004/02/0379

Abweisung eines Antrages auf Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot für Lkw mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t auf der B 171 Tir Bundesstraße, Ortsdurchfahrt Kundl, für 11 dem Kennzeichen nach näher bestimmte „Motorwagen/Sattelzugmaschinen“ und jeweils dazu gehörende näher bestimmte „Anhänger/Auflieger“.

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