Sbg SozialhilfeG: § 6 Abs 1 (Anspruch auf Sicherung des Lebensbedarfes; Nichteinrechnung von monatlichen Belastungen des Hilfsbedürftigen für Unterhaltsleistungen; Unterhaltsverpflichtungen bestehen grundsätzlich nur nach Maßgabe der eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse)
ExistenzminimumV 2002: - (Unpfändbarkeit bestimmter Einkommensteile)