ORF-G: § 13 Abs 8 (Werbung für periodische Druckwerke; Werbebeschränkung, Verweis nur auf Name und Blattlinie sowie Werbezeit; Verstoß gegen Recht auf freien Warenverkehr, keiner)
EG: Art 28 (Recht auf freien Warenverkehr; Verletzung durch Werbebeschränkung für periodische Druckwerke im Fernsehen, keine)