ORF-G: § 36 Abs 1 (Beschwerden und Anträge; Entscheidung des Bundeskommunikationssenates; Parteistellung; keine; Infodirektor, Chefredakteur, Ressortleiter, innenpolitischer Redakteur; subjektive Rechtsverletzung, keine durch Entscheidung mit der Verletzung des Gesetzes festgestellt wurde)